Flugmedizin

Flugtauglichkeitsuntersuchungen / medical class 1/2 und cabin crew

Durch die Ernennung des Luftfahrtbundesamtes (LBA) als flugmedizinischer Sachverständiger / AME C1 sind wir berechtigt, die folgenden Untersuchungen für Pilotinnen, Piloten und fliegendes Personal – sowohl als Erstuntersuchung für Klasse 2 als auch alle Nachuntersuchungen inklusive Klasse 1 – durchzuführen:

  • Berufspiloten / gewerbliche Piloten / medical class 1
  • Privatpiloten / PPL / medical class 2
  • SPL (sail plane pilot licence)
  • LAPL Piloten (light aircraft pilot licence)
  • Ballonfahrer
  • Cabin crew

Die Untersuchungen werden nach den geltenden Richtlinien der EASA AMC Materials (Acceptable means of compliance) und den Anforderungen der EU-Verordnung 1178/2011 durchgeführt.

Gewerbliche Piloten / medical class 1
Verlängerung und Erneuerung von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 1.
Hierzu bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis
  • das ausgefüllte Antragsformular
  • medizinische Unterlagen (wenn vorhanden)
  • das letzte Tauglichkeitszeugnis
  • Ihre Pilotenlizenz(en) (wenn vorhanden)
  • Referenznummer, die Ihnen mit der Pilotenlizenz von der Behörde zugesendet wurde oder auf einem früheren Tauglichkeitszeugnis (vor Mai 2015) zu finden ist
  • ggf. Brillenpass, das Ergebnis einer aktuellen augenärztlichen Untersuchung oder einen aktuellen Brillenpass bzw. Kontaktlinsenpass

Die Untersuchung medical class 1 / Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 beinhaltet immer:

  • Erhebung der medizinischen Vorgeschichte
  • Laboruntersuchung von Blut und Urin
  • Ruhe-EKG
  • Belastungs-EKG
  • Lungenfunktionsprüfung
  • Routine Untersuchung Auge / Sehtest
  • Hörtest
  • Ggf. weitere Untersuchungen bei Indikation
  • abschließende fliegerärztliche Untersuchung

Sie helfen uns sehr, wenn Sie den Antrag bereits am PC ausgefüllt mitbringen. Verwenden Sie bitte grundsätzlich für alle Formulare immer nur die aktuell gültige Version, die auf der Homepage des LBA herunterzuladen ist.

Privatpiloten / medical class 2
Nicht nur Berufspiloten müssen regelmäßig den Nachweis ihrer medizinischen Tauglichkeit erbringen, auch als Privatpilot sind Sie dazu verpflichtet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den entsprechenden Richtlinien des Luftfahrtbundesamtes (LBA) Braunschweig.

In unserer Praxis können Sie sowohl die Erst- als auch alle Folgeuntersuchungen durchgeführt lassen.

Die Erstuntersuchung medical class 2 / Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 beinhaltet immer:

  • Erhebung der medizinischen Vorgeschichte
  • Laboruntersuchung von Blut und Urin
  • Ruhe-EKG
  • abschließende fliegerärztliche Untersuchung

Für die Erstuntersuchung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • den Augenärztlichen Untersuchungsbericht
  • Ihre Pilotenlizenz(en)
  • Referenznummer, die Ihnen mit der Pilotenlizenz von der Behörde zugesendet wurde oder auf einem früheren Tauglichkeitszeugnis (vor Mai 2015) zu finden ist
  • ggf. Brillenpass, das Ergebnis einer aktuellen augenärztlichen Untersuchung oder einen aktuellen Brillenpass bzw. Kontaktlinsenpass

Finden sich hierbei Auffälligkeiten, können weitere Untersuchungen erforderlich werden.

Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen bei unserer augenärztlichen Partnerpraxis einen zeitnahen Termin.

Bei allen Nachuntersuchungen sollten Sie die folgenden Unterlagen mitbringen:

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • das letzte Tauglichkeitszeugnis
  • Ihre Pilotenlizenz(en) (wenn vorhanden)
  • Referenznummer, die Ihnen mit der Pilotenlizenz von der Behörde zugesendet wurde oder auf einem früheren Tauglichkeitszeugnis (vor Mai 2015) zu finden ist
  • ggf. Brillenpass, das Ergebnis einer aktuellen augenärztlichen Untersuchung oder einen aktuellen Brillenpass bzw. Kontaktlinsenpass

Sie helfen uns sehr, wenn Sie den Antrag bereits am PC ausgefüllt mitbringen. Verwenden Sie bitte grundsätzlich für alle Formulare immer nur die aktuell gültige Version, die auf der Homepage des LBA herunterzuladen ist.

Kosten:
Die Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung werden nach der amtlichen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet.

Tauglichkeitsuntersuchungen für Kabinenpersonal
Sie können in unserer Praxis Ihre flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen für Kabinenpersonal nach den aktuellen gesetzlichen EASA-Richtlinien für Flugbegleiter durchführen lassen.
Flugbegleiter erhalten nach Abschluss der flugmedizinischen Beurteilung ein sogenanntes „Ärztliches Gutachten für Flugbegleiter“. Auf diesem ist angegeben, ob der Inhaber für tauglich oder untauglich beurteilt wurde.

Für die Folgeuntersuchungen nutzen Sie in Ihrem eigenen Interesse die 45-Tage-Regelung:
Ihr Medical wird zum Ablaufdatum plus neuer Gültigkeitsdauer verlängert, wenn die Untersuchung bis zu 45 Tage vor dem Ablaufdatum durchgeführt wurde. Wenn bei der Untersuchung ein Problem auftaucht, bleibt somit ausreichend Zeit, dieses zu lösen, ohne dass Sie plötzlich ohne gültiges Medical und somit ohne gültige Pilotenlizenz dastehen!


Führerscheinuntersuchung / Verkehrsmedizin

Wir sind qualifiziert, Verkehrsmedizinische Untersuchungen nach der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) durchzuführen.

  • Bescheinigung zur Erlangung der Fahrerlaubnisklassen
    C, C1, C1E, D, D1, DE, D1E
  • Ärztliche Gutachten zur Vorlage bei der Führerscheinstelle
  • Verkehrsmedizinische Gutachten nach FeV (Fahrerlaubnisverordnung)

Ferner beraten wir Sie gerne bei medizinischen Fragen rund um die Fahrerlaubnis.